Lieferung und Zahlung
(1) SUBVERT ist berechtigt, die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware erst nach Ablauf der in § 5 genannten zweiwöchigen Widerrufsfrist zu bewirken.
(2) Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Es gibt keinen Mindestbestellwert.
(4) Warenlieferungen von SUBVERT erfolgen nur gegen Vorkasse. Nachnahme bieten wir aufgrund schlechter Erfahrungen nicht mehr an.
(5) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, nach Erhalt einer Auftragsbestätigung durch (Sofort-)Überweisung (unter Angabe der Kundennummer), Paypalzahlung oder per Kreditkarte zu zahlen.
(6) Für in Deutschland wohnende Vertragspartner berechnet SUBVERT einen Versandkostenanteil von 4,50 EUR für Versicherung/Porto/Verpackung pro Bestellung. Ab einem Bestellwert von 30 EUR (BRD) oder 80 EUR (Europa ohne Schweiz) sind die Lieferungen versandkonstenfrei.
Bei Bestellung per Nachnahme fällt zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 7,50 EUR an, falls wir das ausnahmsweise anbieten.
(7) Für in Österreich und diversen anderen Ländern wohnende Vertragspartner berechnet SUBVERT einen Versandkostenanteil von 17,00 EUR für Versicherung/Porto/Verpackung pro Bestellung. Bei Bestellung per Nachnahme fällt zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 3,00 EUR an. (Wenn Ihr uns eine günstigeren Lieferservice als die Post nennen könnt, nehmen wir natürlich den und berechnen Euch weniger!)
(8) SUBVERT berechnet für die Länder Frankreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Finnland, Norwegen, Schweden, Spanien, Portugal in Höhe von 17,00 EUR (auch hier gilt: wenn Ihr uns eine günstigeren Lieferservice als die Post nennen könnt, nehmen wir natürlich den und berechnen Euch weniger!)
(9) SUBVERT behält sich vor, die veranschlagten Versand- und Nachnahmekosten den diesbezüglichen tatsächlichen Veränderungen anzupassen.
(10) SUBVERT ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der Vertragsabwicklung förderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.
(11) Die Abtretung einer gegen SUBVERT bestehenden Forderung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, es sei denn, SUBVERT stimmt ausdrücklich und schriftlich zu.