Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Allgemeines

1.   Bei Kauf bzw. Bestellung in unserem Hause gelten unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Gegenbestätigung unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.   Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind. Vom Vertreter übermittelte Bestellaufträge sowie vom Vertreter abgegebene Erklärungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten verbindlich. Termindispositionen vom Besteller sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind.

 

 

§ 2 Angebot und Lieferfrist

1.   Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.   Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

3.   Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

4.   Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist SUBVERT von der Leistungspflicht befreit, es sei denn SUBVERT hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

5.   Hat der Käufer im Falle des Lieferverzuges eine Nachfrist zu setzen, darf diese 4 Wochen nicht unterschreiten. Die Anzeige der Nachfrist muss schriftlich erfolgen.

6.   Bei Eintritt von höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Hindernisse die nicht von uns gewollt sind, ist die Lieferung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben.

7.   Ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

 

 

§ 3 Preise, Versand und Gefahrübergang

1.   Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamburg. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Die Preise verstehen sich für Endkunden inklusive, für Händler jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Händlerstatus erlangt man durch vollständige Bewerbung und kann von SUBVERT abgelehnt werden.

2.   Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Es werden die tatsächlichen Kosten berechnet, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.   Wünscht der Käufer eine besondere Lieferform wie z.B. Express, werden die tatsächlichen Kosten berechnet.

4.   Eine Versicherung der Ware gegen Transportschaden erfolgt nur auf Wunsch des Käufers. Die Kosten für die Transportschadenversicherung sind grundsätzlich durch den Käufer zu tragen.

 

 

 

 

 

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1.   Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist (1 Jahr ab Ablieferung der Sache).

2.   Reklamationen der von SUBVERT gelieferten Waren wegen offensichtlicher Mängel sind binnen zehn Tagen nach Übergabe, bei verdeckten Mängeln binnen zwei Wochen nach Feststellung, SUBVERT schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Ware als einwandfrei. Weist die Lieferware Mängel auf, so hat der Käufer nach Wahl von SUBVERT Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Betrifft der Mangel einen austauschbaren Teil der Kaufsache, so ist SUBVERT berechtigt, eine Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht auf den fehlerhaften Teil zu beschränken. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wiederholt Fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Durch Ersatzleistung des Reklamationsobjektes kann keine neue Gewährleistungspflicht verlangt werden. Diese verlängert sich lediglich um die Dauer ab Eintreffen bei uns bis Auslieferung an Vertragspartner. Ergibt die Prüfung der beantstandeten Kaufsache, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, hat der Käufer die Überprüfungskosten zu tragen.

3.   Rücksendungen erbitten wir „Frei“; im Berechtigungsfall werden dem Käufer die ihm entstandenen Portokosten wunschgemäß erstattet.

4.   Nicht verlangte Warenrücksendungen werden vom Verkäufer nicht angenommen.

5.   Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.

 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.   SUBVERT behält sich bis zur Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen das Eigentum an der verkauften Ware vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von SUBVERT hinzuweisen und SUBVERT hiervon unverzüglich zu verständigen. Die Vorbehaltsware ist vom Käufer ausreichend gegen die üblichen Risiken, insbesondere Brand, Diebstahl etc. zu versichern. Er tritt mit Abschluß des Kaufvertrages seine diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen Ansprüche an SUBVERT ab; SUBVERT nimmt die Abtretung an.

2.   Der Käufer darf die Vorbehaltsware oder die aus diesen hergestellten Sachen weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.

3.   Der Käufer versichert, dass bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Globalzession an einen anderen nicht vorliegt.

4.   Erfüllt der Käufer eine ihm uns gegenüber obliegende  Verpflichtung nicht oder treten Umstände ein, welche unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen, können wir die Vorbehaltsware ohne weiteres in unmittelbaren Besitz nehmen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt von diesem Kaufvertrag erkört oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Verbindlichkeit gesetzt zu haben. Nehmen wir die Vorbehaltsware unter Freistellung des Käufers von unserer Abnahmepflicht zurück, können wir als Schadenersatz wegen Nichterfüllung mindestens 25% des Rechnungswertes der Vorbehaltsware verlangen.

5.   Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Käufers die auf Grund der Eigentumsvorbehaltes zustehenden Sicherheiten (Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen) nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als Ihr Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 25% übersteigt.

 

 

§ 8 Zahlung und Verzug

1.   Kunden mit einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen werden ausschließlich per Nachnahme Bar oder Vorkasse beliefert.Bei abweichenden Zahlungsbedingungen gelten die im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen.

2.   Für Rücklastschriften und ungedeckte Schecks berechnet SUBVERT mindestens € 7,50 an Rückgabegebühren; Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden

 

 

§ 9 Schutz- und Urheberrechte

1.   Sämtliche von uns vertriebenen Waren unterliegen den Markenrechten der jeweiligen Hersteller. Markenrechte werden an uns für das jeweilige Vertriebsgebiet übertragen. Verstöße dritter, insbesondere durch ‘Grauimporte’ und durch von uns nicht genehmigte Weiterverkäufe an andere zur Weiterveräußerung werden gerichtlich verfolgt.

 

 

§ 10 Weiterveräußerung

1.   Alle von SUBVERT gelieferten Waren sind ausschließlich zur Weiterveräußerung an Endverbraucher bestimmt. Ein Verkauf dieser Waren an andere Wiederverkäufer bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung von SUBVERT.

2.   Ein Weiterverkauf über die Verkaufsplattform EBAY bedarf der schriftlichen Zustimmung von SUBVERT

 

 

§ 11 Abnahme, Abnahmeverzug, Auftragsstornierung

1.   Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet.

2.   Bei Vororder und nach Kundenwunsch bestellter Waren:
Ein kostenlose Stornierung von Vororder-Aufträgen ist nur bis zum Orderschluss eines Vororderzeitraums möglich. Orderschluss ist, wenn nicht anders angegeben, der letzte Werktag des Monats in dem der Auftrag bei SUBVERT eingeht.
Bei Stornierung nach Orderschluss oder verweigerter Abnahme ist SUBVERT berechtigt Schadenersatz in Höhe von 30% zu berechnen.

3.   Bei Bestellung ab Lager:
Nimmt der Kunde auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, so ist SUBVERT berechtigt, Schadenersatz in Form einer Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% zu berechnen.

4.   Transportkosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden zusätzlich zur Wiedereinlagerungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.   Ist der Käufer Vollkaufmann, so wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

2.   Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 13 Teilnichtigkeit

1.    Sollten einzelne Regelungen der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.

 

 

§ 14 Datenspeicherung

1.    Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Bei der Aufgabe der Bestellung ist der Käufer mit der EDV-Verwertung der in seiner Bestellung aufgegebenen Daten einverstanden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.